Kontakt für Hinweisgeber:innen nach Barrierefreiheitsgesetz
Ihr Hinweis soll eine technische und juristische Prüfung der Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG ermöglichen. Ist ihre Beschreibung nicht ausreichend, so muss die Behörde fehlende Angaben in weiterem Schriftverkehr in Erfahrung bringen. Verwenden Sie das Kontaktformular, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Wenn Sie einen Hinweis nach dem Barrierefreiheitsgesetz melden möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Kontaktformular
Barrierefreiheitsgesetz: Formular für Hinweisgeber:innen
E-Mail
marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at
Per Post
Sozialministeriumservice
Landesstelle Oberösterreich
Abteilung OÖ6
Gruberstraße 63
4021 Linz
Erforderliche Angaben bei schriftlichen Hinweisen
Für Hinweise, die per E-Mail oder per Post übermittelt werden, sollen folgende Angaben vollständig enthalten sein. Andernfalls kann eine Bearbeitung unter Umständen nicht möglich sein:
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnadresse
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse (bei postalischem Weg)
- Beschreibung des Problems
Telefonisch
Für mündliche Hinweise steht die allgemeine Telefonnummer der Landesstelle Oberösterreich zur Verfügung: 0732/7604-0.
Persönlich
Sie können sich auch gerne persönlich an uns wenden. Vereinbaren Sie dazu bitte über die oben angeführten Kontaktmöglichkeiten einen Termin.
Für mündliche Hinweise steht die allgemeine Telefonnummer der Landesstelle Oberösterreich zur Verfügung: 0732/7604-0.