AusBildung bis 18

Die AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung. Durch Bildung oder Ausbildung soll allen Jugendlichen eine Qualifikation ermöglicht werden, welche die Chancen auf eine nachhaltige und umfassende Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben erhöht.

Dazu trat am 1. August 2016 das Ausbildungspflichtgesetz (kurz: APflG) in Kraft. Dieses betrifft alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten. Ziel ist, allen Jugendlichen eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Qualifikation zu ermöglichen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken.

Die Ausbildungspflicht kann auf mehrere Arten erfüllt werden, etwa durch einen Schulbesuch, eine Lehrausbildung, ein Ausbildung zu Gesundheits- und Sozialberufen oder auch durch andere Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen. Näheres zur Erfüllung der Ausbildungspflicht finden sich auf der offiziellen Angebotsliste:

Ausbildung bis 18_Angebotsliste - Stand 23.05.2025 - deutsch (PDF, 0,3 MB)

Ausbildung bis 18 Angebotsliste - Stand 23.05.2025 - englisch (PDF, 0,3 MB)


Das Sozialministeriumservice ist für die Umsetzung der Ausbildungspflicht zuständig. Zu diesem Zweck wurden für jedes Bundesland Koordinierungsstellen eingerichtet, welche betreffende Jugendliche zielgerichtet beraten und betreuen. Bei Fragen zur Ausbildungspflicht können Sie sich telefonisch oder per Mail an die Koordinierungsstellen wenden:

Weitere Informationen zur AusBildung bis 18 finden Sie auf der offiziellen Seite zur AusBildung bis 18 sowie der Homepage der Bundesweiten Koordinierungsstelle AusBildung bis 18.

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