Unter das Barrierefreiheitsgesetz fallende Produkte sind so zu gestalten/herzustellen, dass ihre (vorhersehbare) Nutzung durch Menschen mit Behinderungen maximiert wird und diese ohne besondere Hürden über das Produkt informiert werden können. Das heißt konkret:
Solche Textelemente sind zudem in angemessener Weise (Schriftart, -größe, Abstand, Kontrast) darzustellen.
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Konformität
Das ab 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) legt verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen, die Wirtschaftsakteure einhalten müssen. Wirtschaftsakteure sind Hersteller und deren Bevollmächtigte, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringerbestimmter Produkte und Dienstleistungen.
Unter das Barrierefreiheitsgesetz fallende Dienstleistungen sind so zu erbringen/anzubieten, dass ihre (wahrscheinliche) Nutzung durch Menschen mit Behinderungen maximiert wird. Die mit einer Dienstleistung in Verbindung stehenden bzw. die zur Erbringung der Dienstleistung verwendeten Produkte – ebenso deren Informationen – sind gleichermaßen barrierefrei zu gestalten, wenn diese auch unter das Barrierefreiheitsgesetz fallen. Mehr zu den Produkten siehe oben. Konkret bedeutet das für Dienstleistungen – auch im Zusammenspiel mit etwaigen Hilfsmitteln und Hilfseinrichtungen:
Für die im Barrierefreiheitsgesetz genannten Dienstleistungen bestehen abseits dieser allgemeinen außerdem noch spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit. Generell gilt bei der Ausführung dieser Dienstleistungen, dass Funktionen, Strategien, Verfahren, Prozesse und Änderungen vorgesehen sein sollen, um auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und ein Zusammenspiel mit assistiven Technologien eingehen. Die folgende Liste soll einen informativen Auszug darstellen:
Für Dienstleistungserbringer, die ihre Dienstleistungen über Selbstbedienungsterminals erbringen, gilt außerdem, dass sie Informationen erstellen (lassen), ob und in welchem Ausmaß die in ihre Verantwortung fallende bauliche Umwelt (bspw. Zugang, Wendebereiche, Orientierungssysteme, Höhe zu den maßgeblichen Interaktionselementen des Terminals) für Menschen mit Behinderungen barrierefrei ist. Diese Informationen sind der Allgemeinheit – ebenfalls barrierefrei – bereitzustellen. |
Harmonisierte Normen zur Barrierefreiheit
Mehrere harmonisierte Normen vonseiten der Europäischen Normungsorganisationen für die vom Barrierefreiheitsgesetz umfassten Produkte und Dienstleistungen befinden sich aktuell in Bearbeitung.
Die Grundlage für die Überprüfungen der Marktüberwachungsbehörde bilden die Barrierefreiheitsanfoderungen des BaFG. Dabei zieht die Behörde im Detail die EN 301 549 heran. Hiebei handelt es sich um eine harmonisierte europäische Norm im Sinne des $ 3 Z 21 BaFG in Verbindung mit Art. 2 Z 1 lit c der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, welche Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit enthält. Die EN 301 549 nimmt auf die WCAG 2.1 Bezug, weswegen auch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bei der Prüfung der Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes durch die Marktüberwachungsbehörde berücksichtigt werden.
Grundlegende Veränderungen und unverhältnismäßige Belastungen
Die Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG gelten nur insoweit, als deren Einhaltung keine wesentliche Änderung eines Produkts oder einer Dienstleistung erfordert. Ebenso gelten die Anforderungen nur insoweit, als deren Einhaltung keine unverhältnismäßige Belastung darstellt. In beiden Fällen handelt es sich jedoch nicht um generelle Ausnahmen: die Feststellung sowohl vermuteter wesentlicher Änderungen und unverhältnismäßiger Belastungen hat auf Grundlage einer schriftlichen Beurteilung und anhand bestimmter Maßstäbe und Kriterien zu erfolgen.
Externe Links
- Die vollständigen Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen finden Sie in Anlage 1 des BaFG.
- Den kompletten Text zur Europäischen Norm 301 549 (in englischer Sprache) ober Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste finden Sie hier.
- Die als Konformitätsstandards für Webinhalte anzuwendenden Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) finden Sie hier.