Kontakt für Unternehmen
Ihre Anfrage als mögliche:r Wirtschaftsakteur:in zum Barrierefreiheitsgesetz beantworten wir Ihnen nach Möglichkeit gerne. Wir verweisen Sie jedoch auf das Informations- und Beratungsangebot Ihrer jeweiligen Standes- und Interessenvertretung, bspw. die zuständige Landesstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes oder die WKÖ.
Erstmalige Anbringen sollen auch folgende Dokumente und Informationen enthalten:
- aktueller Firmenbuchauszug (maximal 2 Wochen alt),
- Anzahl der Beschäftigten (VZÄ),
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme des vergangenen Geschäftsjahres
- gegebenenfalls eine übersichtliche Darstellung über die Konzernstruktur der betroffenen Unternehmen und
- gegebenenfalls eine unterzeichnete Vertretungsbefugnis für das gegenständliche Verwaltungsverfahren, sofern nicht die gesetzliche Vertretung tätig wird (insb. bei Konzernstrukturen).
Marktüberwachungsbehörde Digitale Barrierefreiheit
Sozialministeriumservice
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
E-Mail: marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at