Sonstige finanzielle Vorteile und Unterstützungen

    Sonstige finanzielle Vorteile und Unterstützungen

    Menschen mit Behinderungen können verschiedene finanzielle Unterstützungen bekommen.

    Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

    Zum Beispiel können Menschen mit Behinderungen Geld aus dem Unterstützungsfonds oder eine Gratis-Autobahnvignette bekommen.

    Bei einem Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe führt das Sozialministeriumservice die ärztliche Begutachtung durch.

    Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit geringem Einkommen können außerdem verschiedene Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen bekommen.

    Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderungen können in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten.

    Wenn diese Notlage mit der Behinderung zusammenhängt, kann der Unterstützungsfonds helfen.

    Die Unterstützung soll die Notlage verringern oder beseitigen.

    Wichtig ist:

    Der Antrag muss grundsätzlich gestellt werden, bevor das Vorhaben durchgeführt wird.

    Der Unterstützungsfonds kann zum Beispiel bei diesen Maßnahmen helfen:

    • Umbau von Wohnräumen und Sanitärräumen
    • Treppenlifte
    • Hilfsmittel für die Kommunikation
    • notwendiger Umbau eines Autos wegen einer Behinderung
    • Assistenzhunde

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

    Das bedeutet:
    Auch wenn Sie einen Antrag stellen, haben Sie nicht automatisch ein Recht auf die Förderung.

    Antrag

    Online Antragstellung 

    Den Antrag kann man  auch auch online stellen.

    Dafür braucht man eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

    Online Antrag auf Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung


    Sie können den Antrag auch bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice einreichen.

    Antrag: Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (PDF, 0,4 MB)

    Informationen_zum_Datenschutz_-_Unterstuetzungsfonds.pdf (PDF, 0,3 MB)

    Richtlinie

    In der Richtlinie stehen weitere Informationen über die Förderung aus dem Unterstützungsfonds.

     Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (PDF, 0,3 MB)

    Gratis Vignette und Streckenmaut

    Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gratis-Autobahnvignette bekommen.

    Dafür brauchen Sie einen Behindertenpass mit einer dieser Zusatzeintragungen:

    • „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“
    • „Blindheit“

    Das Fahrzeug muss auf die Person mit Behinderung zugelassen sein.

    Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, zur Gratis-Vignette und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderung

    Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument:

     Information_fuer_Menschen_mit_Behinderung.pdf (PDF, 0,2 MB)

    Kostenfreie Streckenmaut für Menschen mit Behinderungen

    Automatische Buchung der Mehrfahrtenkarte ab 01.12.2023

    Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose Jahresvignette bekommen.

    Dafür brauchen Sie einen Behindertenpass mit einer dieser Zusatzeintragungen:

    • „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“
    • „Blindheit“

    Außerdem müssen Sie von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sein.

    Seit 1. Dezember 2023 bekommen diese Personen auch die Mehrfahrtenkarte für bestimmte Streckenmaut-Abschnitte kostenlos.

    Die Mehrfahrtenkarte wird automatisch gemeinsam mit der Jahresvignette gebucht.

    Sie müssen dafür keine zusätzlichen Unterlagen abgeben.

    Das gilt zum Beispiel für Streckenmaut-Abschnitte auf der Brennerautobahn oder der Tauernautobahn.

    Die erhöhte Familienbeihilfe

    Die erhöhte Familienbeihilfe ist zusätzliches Geld zur Familienbeihilfe.

    Zuständig ist das Finanzamt am Wohnort.

    Nach dem Antrag wird die Behinderung durch eine ärztliche Untersuchung beim Sozialministeriumservice festgestellt.

    Voraussetzungen für erhöhte Familienbeihilfe:

    Die erhöhte Familienbeihilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

    Das betrifft:

    • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent
    • Personen, die wegen einer Behinderung voraussichtlich dauerhaft nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können

    Es gibt auch eine Einkommensgrenze.

    Diese Einkommensgrenze darf von der Person, für die die normale Familienbeihilfe bezogen wird, nicht überschritten werden.

    Pflegegeld und Waisenpensionen werden bei dieser Einkommensgrenze nicht angerechnet.