Parkausweis
Seit 2014 stellt das Sozialministeriumservice den Parkausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebührenfrei aus. Dieser Parkausweis ermöglicht das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Alle relevanten Informationen zu Voraussetzungen, Beantragung und Verlängerung des Parkausweises finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt "Parkausweis"