Monitoringausschuss
Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das sich für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt, basierend auf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung im Bereich der Bundeskompetenz Österreichs geachtet werden.