Integrative Betriebe

Integrative Betriebe sind Einrichtungen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen, die wegen des Ausmaßes ihrer Behinderungen noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die gesetzliche Grundlage dieser Einrichtungen, die als Wirtschaftsbetriebe in der Rechtsform von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach kaufmännischen Grundsätzen und mit einer gemeinnützigen Zielsetzung geführt werden, ist § 11 Behinderteneinstellungsgesetz.