Beschäftigungspflicht
ArbeitgeberInnen, die in Österreich 25 oder mehr Menschen beschäftigen, müssen auf je 25 ArbeitnehmerInnen mindestens einen begünstigten behinderten Menschen einstellen. Die Anzahl der begünstigten behinderten Menschen, die eingestellt werden müssen, wird als Pflichtzahl oder Pflichtstelle bezeichnet.