Ärztlicher Dienst
Der ärztliche Dienst im Rahmen des Sozialministeriumservice ist für die Erstellung medizinischer Sachverständigengutachten zuständig. Diese Gutachten werden sowohl für die internen Fachbereiche des Sozialministeriumservice als auch für externe Stellen wie das Finanzamt erstellt, beispielsweise im Rahmen der Begutachtung für die erhöhte Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz. Der ärztliche Dienst entscheidet über die Notwendigkeit einer Vorladung zur persönlichen Untersuchung oder ob eine Beurteilung auf Basis vorliegender Akten möglich ist. Dies spielt eine wesentliche Rolle bei der Feststellung von Behinderungen und der Gewährung entsprechender Leistungen und Unterstützungen.