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für "Antrag: Entgeltzuschuss"
Inklusionsbonus
Die Inklusionsförderung erhalten einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Die InklusionsförderungPlus erhalten nicht-einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im anzukurbeln, soll seit 1.1.2020 in jedem Fall, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.Es können sowohl befristete als auch unbefristete Dienstverhältnisse gefördert werden. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers ist nicht nachzuweisen.Lehrverhältnisse sind nicht förderbar. Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhaltenBetriebe vom Sozialministeriumservice ohnedies eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. können Unternehmen für Lehrlinge mit Behindertenpass den Inklusionsbonus für Lehrlinge beantragen. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus. [...]
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Erhöhter Kündigungsschutz für Begünstigte Behinderte
Begünstigte Behinderte haben grundsätzlich einen erhöhten Kündigungsschutz. Die Eigenschaft der Begünstigung muss beim Sozialministeriumservice beantragt werden. [...]
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Erhöhter Kündigungsschutz für Begünstigte Behinderte
Begünstigte Behinderte haben grundsätzlich einen erhöhten Kündigungsschutz. Die Eigenschaft der Begünstigung muss beim Sozialministeriumservice beantragt werden. [...]
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Behindertenpass
Der Behindertenpass ist ein Lichbildausweis, der bei Anträgen, die nach dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Der Behindertenpass kann von allen Altersgruppen beantragt werden und gilt vor allem für den privaten Bereich. Es können auch steuerliche Vergünstigungen bei der Arbeitsnehmer:innenveranlagung (Steuerausgleich) abgesetzt werden. [...]
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Pflegekarenz und -teilzeit
Wenn plötzlicher Pflegebedarf von nahen Angehörigen auftritt, dann kann mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. Beginnend mit 01.11.2023 haben Arbeitnehmer:innen auch Anspruch auf eine Dienstfreistellung, um ihr Kind zu einem Rehabilitationsaufenthalt im Ausmaß von maximal 4 Wochen pro Jahr zu begleiten. [...]
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Sozialministeriumservice – Landesstelle Kärnten
Der Schwerpunkt unserer Landesstelle liegt in der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung und ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen. Ziel ist es, diesen Personen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern und bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Wir koordinieren und fördern dabei eine breite Palette von vernetzten Angeboten. Diese Leistungen richten sich sowohl an Dienstnehmer:innen als auch an Unternehmen. [...]
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Begünstigte Behinderte
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten, dient vor allem dem erhöhten Kündigungsschutz und weiteren Vorteilen am Arbeitsmarkt. Ebenfalls muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50% vorliegen. [...]
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Begünstigte Behinderte
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten, dient vor allem dem erhöhten Kündigungsschutz und weiteren Vorteilen am Arbeitsmarkt. Ebenfalls muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50% vorliegen. [...]
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Kriegsopfer und Kriegsgefangene
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Zuständige Stellen für die unterschiedlichen Vorschriften der Barrierefreiheit
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