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in Kategorie "Menschen mit Behinderung"
für "Antrag: Entgeltzuschuss"
Gärtnereimitarbeiter
Herr T. G. (geb. 1989) arbeitet seit Mai 2012 im Gärtnereibetrieb Prinz Rosen. Er ist aufgrund einer Lernschwäche auf Unterstützung und Anleitung bei seinen Tätigkeiten angewiesen. Nach einer landwirtschaftlichen Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung, dem Wurzerhof, suchte Herr G. einen Praktikumsplatz. Der Geschäftsführer, Herr Prinz, hatte aus seiner sozialen Überzeugung heraus bewusst nach einem Mitarbeiter mit Behinderung gesucht. [...]
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Filmarchiv Mitarbeiter
Individualisiertes Arbeitstraining hilft bei der Arbeitssuche! [...]
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Mitarbeiter in einer Personalabteilung
Akribischer Autist verstärkt Personalabteilung [...]
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Hilfsarbeiterin bei der Wiederverwertung
Eine „Waldviertler Lösung", die Schule machen sollte! [...]
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Bürokauffrau auf Call Center Arbeitsplatz
Mitarbeiterin im Rollstuhl stellt ihre Frau in einem Institut für Marktanalysen [...]
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Behindertenpass - Zusatzeintragungen
Zusatzeintragungen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag (auch formlos) im Behindertenpass möglich: [...]
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Zimmermädchen
Frau I. H. (geb. 1970) ist seit 2001 im Revita Hotel Kocher in Oberösterreich angestellt. Aufgrund einer Lernschwäche benötigt Frau H. genaue Aufgabenstrukturen und Anleitung bei der Arbeit als Zimmermädchen. Ihre Ausbildung hat Frau H. am "Hof Tollet" gemacht. Das Unternehmen wurde beim Beantragen von Förderungen vom Berufsförderungsinstitut Grieskirchen unterstützt. Frau I. H. gilt als verlässliche und hilfsbereite Mitarbeiterin. [...]
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Behindertenpass
Der Behindertenpass ist ein Lichbildausweis, der bei Anträgen, die nach dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Der Behindertenpass kann von allen Altersgruppen beantragt werden und gilt vor allem für den privaten Bereich. Es können auch steuerliche Vergünstigungen bei der Arbeitsnehmer:innenveranlagung (Steuerausgleich) abgesetzt werden. [...]
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Erhöhter Kündigungsschutz
Das Behinderteneinstellungsgesetz sichert Menschen mit Behinderung einen erhöhten Kündigungsschutz zu. Dieser Schutz stellt sicher, dass das Dienstverhältnis eines begünstigten Behinderten nur mit vorheriger Zustimmung des Behindertenausschusses gekündigt werden kann. Die Zustimmung, die von den Landesstellen des Sozialministeriumservice erteilt wird, muss mindestens 4 Wochen vor der Kündigung beantragt werden. In besonderen Fällen ist eine nachträgliche Zustimmung möglich. Eine Kündigung ohne diese Zustimmung ist unwirksam. [...]
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Assistent der Lagerverwaltung
Herr G. L. (geb. 1965) begann im Oktober 2004 seine Tätigkeit bei der G4S biss GmbH. Aufgrund klar definierter Arbeitsschwerpunkte stellen die Beeinträchtigungen (Diabetes, Konzentrationsschwierigkeiten) von Herrn L. keine Einschränkung seiner Arbeitsleistung dar. [...]
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