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in Kategorie "Finanzielles"
für "Familienhospizkarenz"
Pflegekarenz und -teilzeit
Wenn plötzlicher Pflegebedarf von nahen Angehörigen auftritt, dann kann mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. Beginnend mit 01.11.2023 haben Arbeitnehmer:innen auch Anspruch auf eine Dienstfreistellung, um ihr Kind zu einem Rehabilitationsaufenthalt im Ausmaß von maximal 4 Wochen pro Jahr zu begleiten. [...]
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Pflegeunterstützungen
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Arbeit und Ausbildung
Arbeitsplatzbezogene Förderungen sollen den Eintritt ins Erwerbsleben erleichtern und bestehende Arbeitsplätze erhalten und sichern. [...]
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Unterstützung für pflegende Angehörige und Zuwendung für Pflegekurse
Viele Menschen pflegen zu Hause eine Verwandte oder einen Verwandten. Wenn diese Menschen auf Urlaub fahren wollen oder krank sind, brauchen sie eine Pflegerin oder eine Pfleger, der sie zu Hause vertritt. Dafür gibt es einen Zuschuss. Auch für Kurse, die das Wissen zu Pflege und Betreuung verbessern, kann man eine Förderung bekommen. Die Kosten müssen nachgewiesen werden. [...]
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Unterstützung für pflegende Angehörige und Zuwendung für Pflegekurse
Damit sich pflegende Angehörige durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen bzw. Kurse zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung absolvieren können, kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. Es können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden. [...]
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Verbrechensopfer-victims of crime
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