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Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung umfassen Personen, die langfristige körperliche, psychische, Sinnesbeeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten haben. Diese Beeinträchtigungen können die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschweren. Eine Behinderung liegt vor, wenn die Beeinträchtigung länger als 6 Monate andauert. Das Sozialministeriumservice bietet vielfältige Unterstützung und setzt sich für die Gleichstellung und Barrierefreiheit ein, um die Teilhabe am Arbeitsmarkt und im sozialen Leben zu fördern. [...] Weiterlesen

Opferfürsorge

Opferfürsorge bietet Unterstützung für Menschen, die zwischen 1933 und 1945 gesundheitliche Schädigungen erlitten haben, sei es durch Kampf für ein demokratisches Österreich oder politische Verfolgung. Anspruchsberechtigte sind neben den direkten Opfern auch deren Hinterbliebene. Leistungen umfassen unter anderem Renten, Gesundheitsfürsorge und spezielle Zuschüsse. Für die Beantragung und Details zu den Voraussetzungen ist die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice zuständig. [...] Weiterlesen

Projektförderung

Die Projektförderung des Sozialministeriumservice unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen für Menschen mit Assistenzbedarf, um deren Einstieg und Erhalt im Arbeitsmarkt zu fördern. Ein Großteil dieser Arbeitsmarktprojekte ist im Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) integriert, das kostenlose Unterstützungsleistungen anbietet. Ziel ist es, Personen zwischen 15 und 65 Jahren den Arbeitsmarktzugang zu erleichtern und bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Weitere Projekte sind fit2work und AusBildung bis 18. [...] Weiterlesen

NEBA – Netzwerk Berufliche Assistenz

Das "Netzwerk Berufliche Assistenz", kurz NEBA, ist eine Initiative des Sozialministeriumservice. Sie unterstützt Menschen mit Behinderungen sowie ausgrenzungsgefährdete Jugendliche beim Einstieg ins Berufsleben und hilft, Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Auch Unternehmen werden rund um berufliche Inklusion und Barrierefreiheit beraten. Sechs Angebote sorgen österreichweit für gezielte, kostenfreie Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf und im Arbeitsalltag. [...] Weiterlesen

NEBA – Netzwerk Berufliche Assistenz

Das "Netzwerk Berufliche Assistenz", kurz NEBA, ist eine Initiative des Sozialministeriumservice. Sie unterstützt Menschen mit Behinderungen sowie ausgrenzungsgefährdete Jugendliche beim Einstieg ins Berufsleben und hilft, Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Auch Unternehmen werden rund um berufliche Inklusion und Barrierefreiheit beraten. Sechs Angebote sorgen österreichweit für gezielte, kostenfreie Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf und im Arbeitsalltag. [...] Weiterlesen

Netzwerk Berufliche Assistenz/NEBA

Das "Netzwerk Berufliche Assistenz" (NEBA) ist eine Initiative, die umfassende kostenlose Unterstützungsleistungen zur Sicherung und Erhaltung von bezahlter Arbeit am regulären Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen und ausgrenzungsgefährdete Jugendliche sowie Unternehmen anbietet. Zu den Angeboten gehören Jugendcoaching, AusbildungsFit, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz, Jobcoaching und Betriebsservice, die gezielt aufeinander abgestimmt sind, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern und die berufliche Integration zu fördern. [...] Weiterlesen

Arbeitsmarktprojekte

Arbeitsmarktprojekte sind eine Reihe von Unterstützungsleistungen, die vom Sozialministeriumservice für Menschen mit Assistenzbedarf finanziert werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen oder zu erleichtern und bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern. Ein Großteil dieser Projekte ist im Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) zusammengefasst. Sie bieten u.a. Beratung und Unterstützung bei Fragen zur seelischen und körperlichen Gesundheit am Arbeitsplatz durch das Programm fit2work sowie Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte für Menschen mit Assistenzbedarf. [...] Weiterlesen

Begleitperson

Eine Begleitperson ist jemand, der Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität unterstützt, um ihnen die Teilnahme am sozialen und öffentlichen Leben zu erleichtern. Der Begriff wird häufig im Kontext von Reisen, Veranstaltungen oder medizinischen Terminen verwendet, um auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass die betreffende Person nicht allein gelassen wird und Unterstützung benötigt. Der Sozialministeriumservice könnte spezifische Regelungen oder Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen anbieten, die eine Begleitperson benötigen, einschließlich möglicher finanzieller Hilfen oder Vergünstigungen zur Deckung der Kosten, die durch die Notwendigkeit einer Begleitperson entstehen​. [...] Weiterlesen

Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus

Die Inklusionsförderung erhalten einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Die InklusionsförderungPlus erhalten nicht-einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im anzukurbeln, soll seit 1.1.2020 in jedem Fall, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.Es können sowohl befristete als auch unbefristete Dienstverhältnisse gefördert werden. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers ist nicht nachzuweisen.Lehrverhältnisse sind nicht förderbar. Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhaltenBetriebe vom Sozialministeriumservice ohnedies eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. können Unternehmen für Lehrlinge mit Behindertenpass den Inklusionsbonus für Lehrlinge beantragen. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus. [...] Weiterlesen

Inklusionsbonus

Die Inklusionsförderung erhalten einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Die InklusionsförderungPlus erhalten nicht-einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im anzukurbeln, soll seit 1.1.2020 in jedem Fall, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.Es können sowohl befristete als auch unbefristete Dienstverhältnisse gefördert werden. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers ist nicht nachzuweisen.Lehrverhältnisse sind nicht förderbar. Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhaltenBetriebe vom Sozialministeriumservice ohnedies eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. können Unternehmen für Lehrlinge mit Behindertenpass den Inklusionsbonus für Lehrlinge beantragen. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus. [...] Weiterlesen