Mediation
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung, das beim Sozialministeriumservice angeboten wird, um bei wahrgenommener Diskriminierung aufgrund einer Behinderung zu helfen. Mediatoren unterstützen die Parteien dabei, ihre Interessen zu wahren und ein konstruktives Gespräch zu führen, um eine dauerhafte Lösung des Konflikts und die Beseitigung von Diskriminierungen zu erreichen. Dieses Verfahren wird durch das Sozialministeriumservice gefördert und kann im Rahmen von Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden, wobei die Kosten vom Sozialministeriumservice übernommen werden. [...]
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Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus
Die Inklusionsförderung erhalten einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Die InklusionsförderungPlus erhalten nicht-einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im anzukurbeln, soll seit 1.1.2020 in jedem Fall, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.Es können sowohl befristete als auch unbefristete Dienstverhältnisse gefördert werden. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers ist nicht nachzuweisen.Lehrverhältnisse sind nicht förderbar. Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhaltenBetriebe vom Sozialministeriumservice ohnedies eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. können Unternehmen für Lehrlinge mit Behindertenpass den Inklusionsbonus für Lehrlinge beantragen. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus. [...]
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Inklusionsbonus
Die Inklusionsförderung erhalten einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Die InklusionsförderungPlus erhalten nicht-einstellungspflichtige Unternehmen, also Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich, wenn sie eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft beschäftigen.Um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen im anzukurbeln, soll seit 1.1.2020 in jedem Fall, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.Es können sowohl befristete als auch unbefristete Dienstverhältnisse gefördert werden. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers ist nicht nachzuweisen.Lehrverhältnisse sind nicht förderbar. Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhaltenBetriebe vom Sozialministeriumservice ohnedies eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. können Unternehmen für Lehrlinge mit Behindertenpass den Inklusionsbonus für Lehrlinge beantragen. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus. [...]
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Günther Widy zum Leiter des Sozialministeriumservice in Niederösterreich ernannt
Waldviertler übernimmt die Führung der Landesstelle des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen [...]
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weitere Zielgruppen
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Mediation
Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens kann nach der ersten Schlichtungssitzung im Sozialministeriumservice, bei Einwilligung beider Parteien, eine kostenfreie Mediation im Rahmen von 10 Stunden in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür übernimmt das Sozialministeriumservice. Die Mediationssitzungen finden am Ort des Mediators oder der Mediatorin statt. [...]
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Mediation
Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens kann nach der ersten Schlichtungssitzung im Sozialministeriumservice, bei Einwilligung beider Parteien, eine kostenfreie Mediation im Rahmen von 10 Stunden in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür übernimmt das Sozialministeriumservice. Die Mediationssitzungen finden am Ort des Mediators oder der Mediatorin statt. [...]
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Mediation
Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens kann nach der ersten Schlichtungssitzung im Sozialministeriumservice, bei Einwilligung beider Parteien, eine kostenfreie Mediation im Rahmen von 10 Stunden in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür übernimmt das Sozialministeriumservice. Die Mediationssitzungen finden am Ort des Mediators oder der Mediatorin statt. [...]
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Gleichstellung
Das Behindertengleichstellungsrecht schützt vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. [...]
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